Novellierung der Grundsteuer

EINFACHES UND FAIRES

Grundsteuermodell für Hamburg

Die Novellierung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 soll in Hamburg nach einem Fläche-Lage-Modell erfolgen. Dabei werden Wohnimmobilien privilegiert und nach zwei Lagen entsprechend dem Mietenspiegel differenziert. Die Wohnungswirtschaft ist zufrieden.

Auch in Hamburg waren sehr lebhafte Diskussionen über die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Novellierung der Grundsteuer geführt worden. Der rotgrüne Senat hatte sich zunächst vorsichtig, doch dann immer deutlicher vom Bundesmodell distanziert, das im Oktober 2019 im Bundestag beschlossen wurde. Das sieht die Integration einer relativ starken, sich an den Bodenrichtwerten orientierenden, wertabhängigen Komponente in die Berechnung vor, was letztlich zu einem erheblichen Aufwand bei der Erfassung und Bewertung aller Grundstücke führt sowie zu höheren Mieten und Preisen in ohnehin schon teuren Lagen der Städte.

Gute und normale Lagen

 

Das im September vorgestellte Hamburger Modell führt zur Bewertung der Grundstücke sogenannte Äquivalenzzahlen ein, die Kosten und Nutzen der nicht durch Beiträge, Gebühren oder andere Steuerarten abgedeckten kommunalen Infrastruktur beziffern. Diese Äquivalenzzahlen werden dann mit Grundstücks- sowie Gebäudeflächen multipliziert. Grundstücke sollen ab dem 1. Januar 2025 unabhängig von der Nutzung mit 0,02 ct/m² berechnet werden und Gebäudeflächen mit 0,4 €/m². Auf Wohnimmobilien gibt es grundsätzlich einen Abschlag von 50 %.

Die Wertkomponente erfolgt durch die Lagendifferenzierung nach guten und normalen Lagen, wie sie bereits seit Jahrzehnten mit dem Mietenspiegel erfolgt und zuletzt 2017 hamburgweit aktualisiert wurde. Gute Lagen fließen dabei mit Lagefaktor 1 in die Berechnung ein und normale Lagen mit Lagefaktor 0,75. Um Aufkommensneutralität in Hamburg zu erreichen soll der Hebesatz von derzeit 540 % deutlich angehoben werden und könne durchaus auch über die in der Modellrechnung herangezogenen 1.000 % hinausgehen, um Aufkommensneutralität zu erreichen.

So würde ein Mehrfamilienhaus mit 1.000 m² Grundstück und 1.500 m² Gebäudefläche in normaler Lage 4.650 Euro Grundsteuer jährlich kosten. Beispielrechnung: 1.000 m² Grundstück x 0,02 Euro = 20 Euro. 1.500 m² Gebäudefläche x 0,4 Euro = 600 Euro. 620 Euro x Lagefaktor 0,75 = 465 Euro x 1.000 % = 4.650 Euro.

Wohnungswirtschaft sehr zufrieden

 

Inzwischen hat Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) das Modell im Bündnis für das Wohnen vorgestellt, wo es eine sehr positive Resonanz fand. Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des BFW Nord, erklärte, es sei „nicht nur eine einfache, sondern auch eine faire Lösung“. Und Andreas Breitner, Direktor des VNW, betonte: „Der Hamburger Weg ist klug, einfach und überzeugend.“ Das Gesetzgebungsverfahren startet im Herbst. Anfang 2021 soll das Gesetz in der Bürgerschaft beschlossen werden.

Auch in Schleswig-Holstein hat das Hamburger Modell so eingeschlagen, dass die im April verkündete Entscheidung der Jamaika-Koalition wieder revidiert wurde.

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